Im Skandal um Billig-Brustimplantate verfahren die Krankenkassen nach einem Medienbericht bei der Kostenübernahmefrage bislang unterschiedlich mit betroffenen Patientinnen. Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe in ihren Donnerstagsausgaben schrieben, gibt es Kassen, die die gesamte Rechnung für Entfernung und Ersatz der von der französische Firma PIP verkauften bedenklichen Implantate tragen, andere beteiligten sich dagegen nur zum Teil an den Kosten. Nach der geltenden Rechtslage sind die Kassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn es sich um Schönheits-Operationen handelte.