Lehrer haben in der Regel keinen Anspruch darauf, dass das jeweilige Land oder andere Arbeitgeber ihnen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ersetzen. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es wies damit die Klage eines Lehrers aus Niedersachsen ab. (Az: 9 AZR 14/10)