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News am 30.05.2012
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Kein Schmerzensgeld wegen Bergbauerschütterungen

Wer in einer Bergbauregion wohnt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Erderschütterungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies deshalb am Freitag die Klage einer Saarländerin in letzter Instanz ab, die wegen Schlafstörungen und Angstzuständen 4.000 Euro Schmerzengeld verlangt hatte.

Anwohner in Bergbauregionen bekommen kein Schmerzensgeld wegen ständiger Erschütterungen. Auch eine dadurch verursachte Krankheit wird nicht entschädigt, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Einen Ausgleich kann es danach nur geben, wenn Grundstücke der Anwohner nicht mehr normal nutzbar sind. (Az: V ZR 142/09)

Die Klägerin wohnt mit ihrer Familie im saarländischen Schmelz-Hüttersdorf. In der Nähe baute die Ruhrkohle AG (RAG) 2005 und 2006 Kohle ab, was zu starken Erschütterungen führte. Die Klägerin behauptet, sie sei dadurch krank geworden; so leide sie an Schlaflosigkeit und ständigen Angstzuständen. Hierfür forderte sie ein Schmerzensgeld von mindestens 4000 Euro.

Wie schon die Vorinstanzen wies der BGH ihre Klage ab: Ein Anspruch nach dem Bergrecht bestehe nicht, weil Krankheit kein "Bergschaden" sei. Auch ein verschuldensabhängiger Schadenersatz scheide aus, weil der Bergbau genehmigt sei und die RAG auch sonst alle Vorschriften einhalte.

Allerdings hatte der BGH schon 2008 entschieden, dass starke Erderschütterungen durch Bergbau gegebenenfalls zu einem "Ausgleichsanspruch" nach dem Nachbarschaftsrecht führen können. Dies solle ausgleichen, wenn ein Nachbar sein Grundstück nicht mehr im üblichen Umfang nutzen kann. Wie der BGH nun entschied, sind davon aber nur "Wertminderungen und Nutzungseinschränkungen" erfasst, nicht aber gesundheitliche Folgen.

AFP
 
 
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