Ein Hinterbliebener des tödlichen Luftangriffs im afghanischen Kundus ist mit dem Versuch gescheitert, ein Strafverfahren gegen zwei Bundeswehr-Soldaten zu erzwingen. Als unzulässig wies das Oberlandesgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben vom Freitag einen entsprechenden Antrag des Mannes zurück, der nach eigener Darstellung bei dem Luftangriff vom 4. September 2009 zwei Söhne verloren hatte. (Az. III-5 StS 6/10)