Asylbewerber dürfen nicht "blind" nach Griechenland abgeschoben werden. Behörden und Gerichte in anderen EU-Ländern dürfen nicht "unwiderlegbar" davon ausgehen, dass Griechenland die Grundrechte der Flüchtlinge beachtet, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az.: C-411/10 und C-493/10)