Banken dürfen keine zusätzlichen pauschalen Gebühren verlangen, wenn Kunden einen Darlehensvertrag vorzeitig auflösen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main im Fall der Commerzbank, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Die Bank hatte neben der eigentlichen Entschädigung für die entgangenen Zinsen zusätzlich 300 Euro allein für die Berechnung der Schadenshöhe verlangt, die sie ausschließlich im eigenen Interesse durchführt. Das Gericht bezeichnete diese Praxis nun als rechtswidrig. (Az: 2-21 O 324/11)