Die rund 30.000 geprellten Anleger der insolventen Phoenix-Kapitalgesellschaft müssen bei ihrer Entschädigung auch die von ihnen gezahlten Provisionen erhalten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Die Richter begründeten dies mit dem betrügerischen Verhalten von Phoenix. Die Kapitalgesellschaft hatte ihren Kunden hohe Profite bei der Spekulation mit Termingeschäften versprochen, einen Großteil der bis 2005 eingesammelten 600 Millionen Euro aber in einem Schneeballsystem für Zahlungen an Altanleger und für laufende Geschäftskosten verwandt. (AZ: XI ZR 67/11)