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News am 30.05.2012
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Keine Witwenrente nach nur 17-tägiger Ehe

Nach nur 17-tägiger Ehe gibt es keinen Anspruch auf Witwenrente.

Nach nur 17-tägiger Ehe gibt es keinen Anspruch auf Witwenrente. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ein Anspruch bestehe in der Regel erst nach mindestens einem Jahr Ehe. Ausnahmen seien nur in wenigen Fällen möglich, etwa bei einem plötzlichen Unfalltod des Partners. Dies gelte aber nicht, wenn ein Partner bei der Eheschließung bereits an Krebs im Endstadium litt, urteilten die Richter. (AZ L 5 R 320/10)

AFP
 
 
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