Vor der anstehenden Entscheidung über seine Schmerzensgeldklage hat der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen gegen die zuständige Zivilkammer einen Befangenheitsantrag gestellt. Nun droht die Urteilsverkündung am Donnerstag zu platzen.
Die Urteilsverkündung im Prozess um Schmerzensgeldforderungen des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen droht einem Bericht zufolge zu platzen. Gäfgen habe gegen die zuständige vierte Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main einen Befangenheitsantrag gestellt, wie die "Frankfurter Rundschau" am Dienstag unter Berufung auf den Anwalt Gäfgens berichtete. Das Gericht hatte ursprünglich für Donnerstag ein Urteil angekündigt.
"Wir hegen die Besorgnis, dass die Kammer eine Vorfestlegung auf ein Urteil getroffen hat", zitierte die Zeitung Heuchemer. Dem Gericht seien noch umfangreiche Schriftsätze und Hinweise auf Verfahrensfehler vorgelegt worden. Dennoch habe das Gericht bereits einen Tag nach Erhalt der letzten Anträge der Presse mitgeteilt, dass ohne weitere Beweiserhebung schon am 4. August das Urteil verkündet werde, sagte Heuchemer demnach weiter. "Das ist sehr ungewöhnlich und auch merkwürdig", zitiert die "Rundschau" den Juristen.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen fordert vom Land Hessen 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz wegen Folterdrohungen. Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage bei dem Zivilprozess hatte Gäfgen vergangene Woche zudem Strafanzeige gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und einen Polizeibeamten erstattet.
Im Jahr 2002 hatte Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest. Im Verhör drohte ihm ein Beamter mit Gewalt, damit er den Aufenthaltsort des Jungen verrate. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt der Auffassung, das Gäfgens Opfer noch lebe.