Eine in der Schweiz lebende Deutsche ist erneut mit einer Klage gescheitert, mit der sie ein Ende der physikalischen Experimente am Teilchenbeschleuniger LHC in Genf erzwingen wollte. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag einen Eilantrag und eine Klage gegen das Bundesbildungsministerium zurück. Die Bundesrepublik sei nicht verpflichtet, ihre Delegierten im Rat der Europäischen Kernforschungsorganisation CERN zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des LHC anzuweisen, urteilte das Gericht. (AZ: 13 K 5693/08)