Kot und Hakenkreuz-Schmierereien an Zellwänden sind menschenunwürdig. Auch bei einer nur vorübergehenden Unterbringung müssen Häftlinge "mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände" nicht hinnehmen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Land Niedersachsen tue offenbar nicht das Nötige, um solche Schmierereien zu verhindern. (Az: 2 BvR 1023/08)