Private Krankenversicherungen dürfen Mitgliedern kündigen, falls sie gewalttätig gegen Mitarbeiter der Versicherung werden oder etwa Rezeptbetrug begehen. Die Betroffenen müssen sich dann eine andere Versicherung suchen, die sie zum Basistarif annehmen muss, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen entschied. Eine Kündigung wegen nicht oder zu spät gezahlter Prämien bleibt aber weiter ausgeschlossen. (Az: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11)