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News am 30.05.2012
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Kruzifixe in Schulen verstoßen nicht gegen Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht durch Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht durch Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzt. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit am Freitag eine Entscheidung vom November 2009, die das Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien als Verstoß gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung eingestuft hatte. Ausgangspunkt war die Klage einer italienischen Mutter und ihrer beiden Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ausgeschlossen fühlten.

AFP
 
 
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