Streiks sind in kirchlichen Einrichtungen nicht generell unzulässig. Ein generelles Streikverbot greife unverhältnismäßig in das im Grundgesetz verbürgte Streikrecht der Arbeitnehmer ein, wie am Donnerstag das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm entschied. Betroffen sind vor allem Einrichtungen der katholischen Caritas und der evangelischen Diakonie. Nicht alle Arbeiten dort seien christlich und kirchennah, erklärte das LAG zur Begründung. (Az: 8 Sa 788/10)