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News am 30.05.2012
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Landgericht München I untersagt Verbreitung von "Mein Kampf"

Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" verboten.

Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" verboten. In einer am Mittwoch auf Antrag des Freistaats Bayern ergangenen einstweiligen Verfügung untersagte es dem britischen Verleger Peter McGee, kommentierte Passagen des Buchs im Zuge seiner Publikationsreihe "Zeitungszeugen" zu verbreiten. Die Kammer entschied, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt sei. Der Freistaat Bayern hält die Rechte an "Mein Kampf" und wendet sich seit Jahren strikt gegen jeden Nachdruck (Aktenzeichen: 7 O 1533/12).

AFP