Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten im Internet werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei einem hohen Datentransfer hinzuweisen. Das entschied das Landgericht Bonn einem nun schriftlich vorgelegten Urteil, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Internetwerbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" geklagt.