. .
News am 30.05.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte

Landgericht untersagt irreführende Werbung für Internet-Flatrate

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten im Internet werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei einem hohen Datentransfer hinzuweisen.

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten im Internet werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei einem hohen Datentransfer hinzuweisen. Das entschied das Landgericht Bonn einem nun schriftlich vorgelegten Urteil, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Internetwerbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" geklagt.

AFP