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22. September 2010, 12:18 Uhr

Reststromübertragung auf Atomkraftwerk Biblis A eventuell illegal

Für das älteste Atomkraftwerk Deutschlands, Biblis A, könnte eine Laufzeitverlängerung illegal sein. Das hat ein Rechtsgutachten über die Absprachen von RWE und Eon zu einer Restrommengen-Übertragung ergeben.

Eine Laufzeitverlängerung von Deutschlands ältestem Atomkraftwerk Biblis A durch einen Reststrommengen-Übertragung ist einem Rechtsgutachten zufolge womöglich illegal. Das zwischen den Kraftwerksbetreibern RWE und Eon ausgehandelte Geschäft verstoße unter anderem gegen Wettbewerbs- und Atomrecht sowie den Atomausstiegsvertrag von 2002, heißt es in Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei Raue im Auftrag des Ökostrom-Anbieters Lichtblick, wie dieser am Mittwoch in Hamburg mitteilte.

Mit der Übertragung wollen die beiden Unternehmen bis zum Inkrafttreten der von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanten Akw-Laufzeitverlängerung die eigentliche vorgesehen Abschaltung von Biblis A verhindern. RWE und Eon hatten sich darauf geeinigt, nicht verbrauchte Reststrommengen des 2003 stillgelegten Akw Stade auf Biblis A zu übertragen und damit dessen Betriebsdauer zu verlängern. In dem von der rot-grünen Bundesregierung und der Atomindustrie ausgehandelten Atomausstieg von 2002 war jedem Reaktor Rest-Produktionsmengen für Strom zugesprochen worden, die dessen verbleibende Laufzeit bestimmten. Die Einigung, die im Atomgesetz verankert wurde, sah generell auch eine Übertragung von Reststrommengen von älteren auf jüngere Atomreaktoren vor.

Die Reststrommengen-Übertragung von Stade auf Biblis A dient nach Auffassung der von Lichtblick beauftragten Juristen aber nur dazu, die Betriebsdauer bis zum Inkrafttreten der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre pro Akw künstlich zu strecken. Das stelle eine missbräuchliche Auslegung der Übertragungsregelung dar. Mit dem Geschäft verfolgten die beiden Konzerne "gesetzesfremde Zwecke" und wollten "ihre gemeinsame Marktstellung" zementieren, indem sie demnächst zur Abschaltung anstehende Reaktoren bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes am Netz hielten. Der derzeit noch geltende Atomausstieg von 2002 habe aber den "geordneten Ausstieg aus der Atomenergie" zum Ziel, was Eon und RWE mit ihrer Praxis unterliefen.

Zudem dürften Restrommengen nicht von einem bereits stillgelegten Kraftwerk wie Stade auf ein laufendes übertragen werden. Das sei laut Atomausstieg nur zwischen noch laufenden Meilern erlaubt, heißt es in dem Gutachten. Biblis A müsse deshalb trotz der Übertragung zusätzlicher Strommengen aus Stade nach Verbrauch seiner eigenen Reststrommenge unverzüglich abgeschaltet werden. Der Reaktor Biblis A in Südhessen nahe Worms ging 1974 ans Netz und ist damit das älteste noch laufende Atomkraftwerk Deutschlands. Es gehört dem Konzern RWE.

AFP
 
 
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Eon Gutachten Hamburg Rechtsgutachten
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