Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Überwachung von Linken-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ist in der Partei auf scharfe Kritik gestoßen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte am Donnerstag im Inforadio des RBB, er habe es nicht für möglich gehalten, "dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann". Das Gericht hatte am Mittwoch die Beobachtung des Vorsitzenden der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, durch das Bundesamt für Verfassungschutz für rechtens befunden.