Der linksgerichtete Hamburger Rundfunksender "Freies Senderkombinat" (FSK) hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft geklagt. Die Aktion im Jahr 2003 war unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 1739/04 u. 1 BvR 2020/04)