Auch bei Schnee und Eis gilt: Wer verspätet am Arbeitsplatz erscheint, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgelt für diese Ausfallzeiten. Das Risiko für die Anfahrt zur Arbeit, das sogenannte Wegerisiko, liegt beim Arbeitnehmer, wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ausnahmen gelten demnach nur dort, wo diese Fälle von "höherer Gewalt" vereinzelt durch günstigere Regelungen in Tarifverträgen erfasst sind.