Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt seit Dienstag über die Frage, ob ein Lokführer nach einem mutmaßlichen Suizid im Bahnverkehr Anspruch auf ein Schmerzensgeld von den Angehörigen des Toten hat. Weil er seit dem Vorfall ununterbrochen unter Albträumen und starken Kopfschmerzen leide, verlangt der Lokführer nach Angaben des Gerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 Euro von den Eltern des Verstorbenen. Außerdem will er materielle Schäden wie den Verdienstausfall durch eine 14-tägige Arbeitsunfähigkeit ersetzt bekommen.