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News am 30.05.2012
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13. Februar 2012, 15:38 Uhr

Loveparade-Schuldfrage auch nach Sauerland-Abwahl offen

Gut eineinhalb Jahre nach der Loveparade-Tragödie stehen die Zeichen in Duisburg auf Neuanfang: Die Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) am Sonntag gilt bei seinen Gegnern als erster Schritt zur Aufarbeitung des Unglücks, unter dem die Ruhrgebietsstadt noch heute leidet.

Gut eineinhalb Jahre nach der Loveparade-Tragödie stehen die Zeichen in Duisburg auf Neuanfang: Die Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) am Sonntag gilt bei seinen Gegnern als erster Schritt zur Aufarbeitung des Unglücks, unter dem die Ruhrgebietsstadt noch heute leidet. Nun ist Sauerland entmachtet, doch mit dem Rauswurf des ungeliebten Stadtoberhaupts aus dem Rathaus ist die Frage nach den juristisch Verantwortlichen für das Loveparade-Desaster noch lange nicht beantwortet.

Wie kein anderer hatte Sauerland nach der Katastrophe mit 21 Toten die Kritik von Opfern und Angehörigen auf sich gezogen - weil er sich lange weigerte, moralische Verantwortung für die Tragödie vom 24. Juli 2010 zu übernehmen und sich an sein politisches Amt klammerte. Doch Schuld im strafrechtlichen Sinn trifft den geschassten Oberbürgermeister nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht. Und auch Sauerlands Kritiker hatten dem CDU-Politiker, der seine letzte Pressekonferenz am Sonntagabend mit dem Wunsch "Gott schütze die Stadt Duisburg" beendete, keinen Rechtsbruch vorgeworfen.

Dass dennoch gut 129.800 Duisburger für die Abwahl von Sauerland stimmten und damit fast 39.000 mehr als erforderlich, werten dessen Kritiker als Beleg für eine in der Stadt weit verbreitete Verbitterung über Sauerland. Denn monatelang hatte er kein Wort der Entschuldigung für die Angehörigen der Toten und die weit über 500 Verletzten gefunden, die nach dem entsetzlichen Gedränge am Zugangstunnel zum Loveparade-Gelände zu beklagen waren. "Zu meiner Amtszeit gehörten viele, viele positive Ereignisse, aber auch die Loveparade", bekannte Sauerland immerhin nach seiner Abwahl.

Während mit Sauerlands unfreiwilligem Abgang die Debatte über die politische Verantwortung ein Ende haben dürfte, sind die Ermittlungen der Duisburger Staatsanwaltschaft zur Loveparade-Katastrophe weiter in vollem Gang. Derzeit ermitteln die Strafverfolger gegen 17 Beschuldigte - elf Mitarbeiter der Duisburger Stadtverwaltung, fünf Beschäftigte des Loveparade-Veranstalters Lopavent und einen Polizisten. Ihnen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

"Bisher sind mehr als 3370 Zeugen vernommen worden", sagte Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp am Montag. "Allein die Hauptakte des Verfahrens umfasst 57 Stehordner mit 28.000 Blatt Papier." Außerdem liegen der Staatsanwaltschaft rund 500 Anzeigen wegen der Loveparade-Tragödie vor. Die umfangreichen Ermittlungen dürften wohl noch weitere Monate dauern - laut Haferkamp ist weiter offen, ob noch in diesem Jahr mit einer Anklageerhebung zu rechnen ist.

Nach dem Eingang der Anklage muss dann das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Schon angesichts der vielen Angeklagten wäre mit einem Mammutprozess zu rechnen. Und dass an dessen Ende rechtskräftige Verurteilungen stehen werden, erscheint keineswegs sicher. Denn dass der Ausgang solch großer Strafverfahren wegen Fahrlässigkeits-Delikten ungewiss ist, dafür gibt es in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte spektakuläre Beispiele.

Dazu gehört der Prozess um den verheerenden Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen vom 11. April 1996, bei dem 17 Menschen an Kohlenmonoxid-Dämpfen erstickten und 88 verletzt wurden. Nach der Brandkatastrophe, die als eine der größten in deutschen Nachkriegsgeschichte gilt, mussten sich seit Dezember 1999 zunächst elf Schweißarbeiter, Bauexperten, leitende Flughafenmitarbeiter, Feuerwehrleute und ein Architekt vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten - wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung.

Im Oktober 2001 stellte das Gericht den Prozess nach 89 Verhandlungstagen ein - wegen "geringer Schuld" der Angeklagten. Im Gegenzug hatte der Großteil der damals noch verbliebenen neun Beschuldigten zwar Geldauflagen zu berappen. Mehr als 20.000 Euro musste aber keiner von ihnen zahlen.

AFP