In einer Affäre um veröffentlichte Sex-Videos ist der frühere Formel-1-Boss Max Mosley mit einer Grundrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.
Der frühere Motorsportboss Max Mosley ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung eines Sex-Videos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter stellten am Dienstag keine Grundrechtsverletzungen fest. Der 71-Jährige hatte Großbritannien vorgeworfen, ihn nicht ausreichend vor der Veröffentlichung des Videos, das ihn bei Sex-Spielen mit Prostituierten zeigt, geschützt zu haben.
Mosley rügte vor allem, dass das Boulevard-Blatt "News of the World" nicht verpflichtet war, ihn vor der Veröffentlichung der Aufnahmen im März 2008 zu benachrichtigen. Somit habe er keine Gelegenheit gehabt, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung zu beantragen. Großbritannien habe damit seine Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und auf wirksame Rechtsmittel verletzt.
Der Gerichtshof für Menschenrechte wies Mosleys Forderung nach einer Einschränkung der Pressefreiheit in Großbritannien zurück. Würden Medien verpflichtet, Betroffene vorab über geplante Veröffentlichungen zu unterrichten, würde dies "unweigerlich politische Reportagen und seriösen Journalismus" beeinträchtigen, heißt es in dem Urteil. Eine solche Verpflichtung würde eine "Art von Zensur vor der Veröffentlichung darstellen" und eine abschreckende Wirkung auch auf politischen und investigativen Journalismus haben.
Die Straßburger Richter erinnerten zudem daran, dass Mosley in einem Zivilprozess erfolgreich gegen das Boulevardblatt vorgegangen war. Von einem Londoner Gericht bekam der frühere Formel-1-Chef im Juli 2008 bestätigt, dass ein von der Zeitung in einem Artikel zu dem Video hergestellter Bezug zu vermeintlicher Nazi-Symbolik eine reine Erfindung war. "News of the World" wurde damals angewiesen, Mosley umgerechnet rund 76.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Das Straßburger Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer einstimmig gefällt. Dagegen kann Mosley, der heute in Monaco lebt, binnen drei Monaten Rechtsmittel einreichen. Der Gerichtshof für Menschenrechte kann den Fall dann an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.