Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in der Pflichtangabe zur Religionszugehörigkeit auf den deutschen Lohnsteuerkarten keinen Grundrechtsverstoß. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Beschwerde eines Anwalts aus München ab, auf dessen Lohnsteuerkarte vermerkt ist, dass er keiner Regionsgemeinschaft angehört und somit keine Kirchensteuer zu zahlen hat. Der 54-Jährige sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz des Privatlebens sowie auf Religions- und Gewissensfreiheit. In Deutschland war er dagegen vergeblich bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen.