Der Streit um den bewaffneten georgisch-russischen Konflikt vom August 2008 wird ein juristisches Nachspiel in Straßburg haben. Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erklärte eine Staatenklage der Regierung in Tiflis gegen Moskau für zulässig, wie die Pressestelle am Montag mitteilte. Damit wird die Beschwerde nun geprüft.