Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein Grundrecht auf künstliche Befruchtung mit gespendeten Spermien oder Eizellen gibt. Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts prüften am Mittwoch die Beschwerden zweier unfruchtbarer Paare gegen Österreich, wo diese Behandlungen durch ein Gesetz von 1992 verboten sind. Die Kläger werfen Wien einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens vor. Außerdem sehen sie sich diskriminiert. In Deutschland sind In-Vitro-Befruchtungen mit gespendeten Eizellen ebenfalls untersagt, nicht aber solche mit Spendersamen.