Die Abweisung der Klage eines österreichischen Homosexuellen-Paares durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist rechtskräftig. Wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte, lehnte das Straßburger Gericht eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils vom Juni durch die Große Kammer ab. Damit ist die Entscheidung nun endgültig.