Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat abermals die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem 35 Jahre alten Österreicher Recht, der vergebens ein Sorgerecht für seinen unehelich geborenen Sohn beantragt hatte. Die Tatsache, dass ledige Väter in Österreich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den Willen der Mütter keine Chance auf ein Sorgerecht haben, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.