Mieter müssen den Einbau von Messgeräten dulden, die den Verbrauch von Wärme und Wasser per Funk ablesen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Auf Funk basierende System erhöhten den Wohnwert, weil Wohnungen zum Ablesen nicht mehr betreten werden müssen, hieß es zur Begründung. (Az: VIII ZR 326/10)