Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will sein Urteil über die Rundfunkgebühr für Computer erst am kommenden Mittwoch verkünden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will sein Urteil über die Rundfunkgebühr für Computer erst am kommenden Mittwoch verkünden. Das gab das Gericht nach der Verhandlung am Mittwochabend bekannt. Ursprünglich war das Urteil im Anschluss an die Verhandlung erwartet worden. Internetfähige Computer und Handys gelten seit 2007 als "Neuartige Rundfunkgeräte". Dafür werden Rundfunkgebühren von monatlich 5,76 Euro fällig, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist. Dagegen klagen zwei Rechtsanwälte und ein Student. (Az: 6 C 12.09, 17.09 und 21.09).