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News am 31.05.2012
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Neue Arbeitszeit- und Gehaltsregeln für pflegende Angehörige

Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, sollen künftig von einer Sonderregelung für ihre Arbeitszeiten und Gehälter Gebrauch machen können.

Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, sollen künftig von einer Sonderregelung für ihre Arbeitszeiten und Gehälter Gebrauch machen können. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit sieht nach Angaben des Bundesfamilienministeriums vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

AFP