Im Fall der "Dönerbuden"-Morde hat ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Beschuldigte Beate Z. erlassen. Der Ermittlungsrichter habe auf Antrag der Bundesanwaltschaft "Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung 'Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)'" erlassen, hieß es am Sonntagabend auf der Website des Generalbundesanwalts.