In einer Notfallpraxis soll stets ein Arzt anwesend sein.
In einer Notfallpraxis soll stets ein Arzt anwesend sein. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte am Mittwoch die Anwesenheitspflicht der Mediziner. Eine rasche Erreichbarkeit reiche nicht aus. (Az: B 6 KA 23/10)