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News am 31.05.2012
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NPD-Chef Voigt erneut wegen Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht

Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss sich der NPD-Vorsitzende Udo Voigt seit Mittwoch in zweiter Instanz vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss sich der NPD-Vorsitzende Udo Voigt seit Mittwoch in zweiter Instanz vor dem Berliner Landgericht verantworten. Voigt war im April 2009 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zwei weitere NPD-Funktionäre erhielten Bewährungstrafen von sieben und zehn Monaten. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die Angeklagten für einen sogenannten WM-Planer verantwortlich waren, der anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 herausgegeben worden war.

AFP