Der Fernsehsender RBB muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September nicht ausstrahlen. Der Spot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag. Es schloss sich damit der Auffassung des Rundfunks Berlin-Brandenburg an. Laut Gericht greift der NPD-Film die Menschenwürde vor allem der in der Hauptstadt lebenden Muslime an. Sie würden "böswillig verächtlich gemacht", weil der Spot suggeriere, "dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche begingen", befand das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: VG 2 L 131.11.)