Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat einer aktuellen Studie zufolge keine essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung. Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es in der am Freitag vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Expertise des Max-Planck-Institutes für internationales Strafrecht.