Der Oberste Gerichtshof Russlands hat den Ausschluss des liberalen Oppositionspolitikers Grigori Jawlinski von der Präsidentenwahl am 4. März bestätigt. Die Entscheidung der Wahlkommission vom 27. Januar, Jawlinski nicht zuzulassen, entspreche der Gesetzeslage, führte Richter Nikolai Toltschejew am Mittwoch aus. Jawlinski nahm an dem Gerichtstermin nicht teil. Er reagierte im Internet-Kurznachrichtendienst Twitter mit der Bemerkung, die Entscheidung habe schon vorher festgestanden.