Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Protestveranstaltung eines breiten Bündnisses gegen eine Demonstration von Neonazis am Samstag im niedersächsischen Bad Nenndorf genehmigt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Protestveranstaltung eines breiten Bündnisses gegen eine Demonstration von Neonazis am Samstag im niedersächsischen Bad Nenndorf genehmigt. Das Gericht hob nach eigenen Angaben am Freitag die Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg für die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierte Gegendemonstration auf. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Verbot der Gegendemonstration bestätigt, den Aufmarsch der Neonazis aber gestattet.
Das Verbot der DGB-Gegenkundgebung bei Demonstrationserlaubnis für die Neonazis hatte bei dem breiten Parteienbündnis unter Führung des DGB scharfe Proteste ausgelöst. Der hannoversche DGB-Chef Sebastian Wertmüller erinnerte daran, auch die Jüdische Gemeinde gehöre dem Bündnis an: "Nazis dürfen laufen und Demokraten müssen zuhause bleiben, das ist eine fatale politische Botschaft".
Wegen eines polizeilichen Notstandes und der räumlichen Enge in dem kleinen Kurort bei Hannover hatte der Landkreis Schaumburg am Mittwoch noch beide Demonstrationen verboten. Der Kreis reagierte damit nach den Worten von Ordnungsdezernentin Ursula Müller-Kratz auf den unerwartet starken Zulauf zu beiden Kundgebungen und vor allem auf Polizeierkenntnisse darüber, dass mit bis zu 250 gewaltbereiten autonomen Nationalisten und etwa 500 gewaltbereiten Linksextremisten gerechnet werden müsse. Insgesamt erwartete der Landkreis auf Seiten der Neonazis bis zu tausend Teilnehmer und doppelt so viele bei der Gegendemonstration.
Das von beiden Anmeldern angerufene Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung des Verbots nur der DGB-Kundgebung am Donnerstag mit dem Erstanmelderprivileg der Rechten. Darüber hinaus sei "entscheidend zu berücksichtigen, dass für den Samstag offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potential aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten ist als auf Seiten der so genannten Autonomen Nationalisten".
Im Jahr 2006 hatten sich Neonazis erstmals in Bad Nenndorf zu einem sogenannten "Trauermarsch" getroffen, weil es in der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg ein Verhörzentrum der britischen Truppen gab, in dem nachweislich deutsche Häftlinge misshandelt wurden. Danach wuchs die Zahl der Teilnehmer in jedem Jahr. Aus Sicht des DGB geht es darum, die Neonazis daran zu hindern, in Bad Nenndorf langfristig eine Nachfolgeveranstaltung zu etablieren für die bis vor wenigen Jahren übliche Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel. Diese war höchstrichterlich verboten worden.