Die Opfer von Zwangssterilisationen in der NS-Zeit sollen nach dem Willen von vier Bundestagsfraktionen höhere Leistungen erhalten. In dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen, der am Donnerstagabend im Parlament behandelt werden sollte, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 120 auf 291 Euro monatlich zu erhöhen. Die Regelung für Zwangssterilisierte solle auch auf die Opfer von "Euthanasie"-Maßnahmen erstreckt werden. Der Betrag orientiere sich an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten hätten.