Eine Diffamierung des Papstes durch den Beschäftigten einer kirchlichen Einrichtung kann eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Dies entschied das Landesozialgericht Baden-Württemberg in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein in einem Krankenhaus der Diakonie beschäftigter Pfleger unter einem Pseudonym im Internet den Papst diffamierende Texte veröffentlicht, die er selbst als Satire bezeichnete. Sein Arbeitgeber droht ihm daraufhin die fristlose Kündigung an, schloss aber letztlich mit dem Pfleger einen Aufhebungsvertrag. (L 12 AL 2879/09)