Mehr als 60 Jahre nach der Enteignung des französischen Autobauers Renault hat sich das Pariser Landgericht am Mittwoch mit der Forderung der Enkel des Firmengründers nach Entschädigung befasst. Das Gericht will bis Mitte Januar entscheiden, ob die Enteignung wegen Zusammenarbeit mit den Nazi-Besatzern verfassungswidrig war. Falls die Richter zu diesem Schluss kommen sollten, wird der Antrag der sieben Renault-Enkel an das Kassationsgericht weitergereicht, das Pendant zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.