In der Affäre um die Bespitzelung von Journalisten der Zeitung "Le Monde" hat der ermittelnde Staatsanwalt nach Überzeugung des französischen Kassationsgerichtshofes gegen das Gesetz verstoßen. Staatsanwalt Philippe Courroye, der bestimmte Informanten von "Le Monde" ausfindig machen wollte, habe zu Unrecht das öffentliche Interesse vorangestellt und unverhältnismäßige Maßnahmen angeordnet, urteilte das Gericht am Dienstag. In der Affäre geht es um die Überprüfung von Telefonrechnungen von Journalisten, die im Skandal um mutmaßliche illegale Parteispenden der L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt recherchiert hatten.