In dem Prozess um den Tod der kleinen Anna aus Bad Honnef hält das Gericht nun auch eine Verurteilung der angeklagten Pflegeeltern wegen Mordes für möglich. Einen entsprechenden sogenannten rechtlichen Hinweis hätten die Richter den Beschuldigten gegeben, teilte das Bonner Landgericht am Montag mit. Es reagierte damit auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, in dem Prozess, der wegen des Bekanntwerdens neuer Einzelheiten vor Gericht am 2. Mai noch einmal begonnen wird, auf eine Verurteilung wegen Mordes hinzuwirken.