Für pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf deren Urlaubs-Rückreise Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.
Für pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf deren Urlaubs-Rückreise Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab nach eigenen Angaben vom Freitag einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern nach dem Rückflug von einem Spanien-Urlaub noch auf dem Flughafen gestürzt war und sich einen komplizierten Beinbruch zugezogen hatte. (Az. L 4 U 57/09)