8. Oktober 2010, 13:21 Uhr

Pflegende Angehörige können bei Unfall Versicherungsschutz haben

Für pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf deren Urlaubs-Rückreise Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.

Für pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf deren Urlaubs-Rückreise Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab nach eigenen Angaben vom Freitag einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern nach dem Rückflug von einem Spanien-Urlaub noch auf dem Flughafen gestürzt war und sich einen komplizierten Beinbruch zugezogen hatte. (Az. L 4 U 57/09)

AFP
 
 
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