Die Deutsche Post hat im Rechtsstreit um eine von der Netzagentur angeordnete Portoerhöhung bei ihrer Billigtochter First Mail eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln habe einen Eilantrag der Post auf Aussetzung des Vollzugs der Behördenanweisung abgelehnt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag einen Vorabbericht der "Welt" (Samstagsausgabe). Die Post will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen: "Wir werden gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen", kündigte ein Unternehmenssprecher in der "Welt" an.