Der Streit um den Vorwurf der Körperverletzung gegen Prinz Ernst August von Hannover geht vor Gericht in eine neue Runde. Ein Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle bestätigte am Donnerstag den Eingang eines Antrags auf Revision. Er richtet sich gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom März 2010. Nach Überzeugung der Richter hatte der Welfenprinz im Januar 2000 den deutschen Hotelier Josef Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu aus Ärger über die laute Musik aus dessen Diskothek zweimal geohrfeigt und wurde deshalb wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt.