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25. Oktober 2010, 13:44 Uhr

Angeklagte können auf Geldstrafe hoffen

Im Prozess um ein heimlich aufgenommenes Sexvideo von dem Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer können vier der fünf Angeklagten darauf hoffen, mit einer Geldstrafe davon zu kommen.

Im Prozess um ein heimlich aufgenommenes Sexvideo von dem Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer können vier der fünf Angeklagten darauf hoffen, mit einer Geldstrafe davon zu kommen. Die zwei Männer und zwei Frauen legten nach einer Absprache zwischen den Prozessbeteiligten am Montag umfassende Geständnisse ab und entschuldigten sich außerdem bei Fischer. Im Gegenzug zu den Geständnissen war ihnen vom Gericht zugesagt worden, gestaffelt nach der Tatbeteiligung Geldstrafen zu verhängen und auf eine ebenfalls mögliche Haftstrafe zu verzichten.

Der als Auftraggeber des Videos hauptangeklagte Mike P. sagte in seinem Geständnis: "Herr Fischer, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen für das, was gewesen ist, was wir Ihnen angetan haben mit dieser Geschichte." Der im Rotlicht-Milieu arbeitende 36-Jährige ist zusammen mit einem Zuhälter, einer Prostituierten und einer seiner Mitarbeiterinnen wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs angeklagt. Mit ihnen angeklagt ist ein ehemaliger Journalist der "Bild"-Zeitung, der Fischer mit Hilfe des Videos zu einem Exklusiv-Interview gedrängt haben soll und deshalb außerdem wegen Nötigung angeklagt ist.

Ob der Journalist die Vorwürfe ebenfalls einräumen wird, stand zunächst nicht fest. Die Anwälte baten um Bedenkzeit, am frühen Nachmittag wollten sie eine Stellungnahme abgeben. Auslöser für die Aufnahme des Sexvideos war der Staatsanwaltschaft zufolge ein versuchter Kreditkartenbetrug. Laut Anklage wollte eine inzwischen in die Türkei geflohene ehemalige Bekannte Fischers mit Hilfe von falschen Unterschriften mehr als 74.000 Euro als Prostituiertenlohn kassieren, der demnach aber nicht vereinbart gewesen war. Nachdem Fischer der Zahlung widersprochen hatte, soll die Bekannte zusammen mit der nun vor Gericht stehenden zweiten Prostituierten das Sexvideo angefertigt haben. Bilder daraus wurden danach als Beleg für den Anspruch auf die Zahlung an die Kreditkartenfirma geschickt.

Der angeklagte Journalist, der inzwischen nicht mehr für die "Bild"-Zeitung arbeitet, soll für das Video 3500 Euro gezahlt haben und Fischer mit einem Hinweis auf das Video zu einem Exklusivinterview genötigt haben. Der Axel-Springer-Verlags weist die Vorwürfe zurück. "Nach unserem Kenntnisstand finden sich in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte, die die Vorwürfe stützen", erklärte Verlagssprecher Tobias Fröhlich im Vorfeld. Im Gegenteil habe Fischers PR-Agentin ausgesagt, dass sie nach Absprache mit dem TV-Star von sich aus das Interview vorgeschlagen habe.

AFP