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News am 30.05.2012
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Public-Viewing-Veranstalter haftet bei Sturz von Tribüne

Der Veranstalter eines Public-Viewing-Events ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird auch nicht durch die Genehmigung des Tribünenbaus durch die Behörden entlastet.

Der Veranstalter eines Public-Viewing-Events ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird auch nicht durch die Genehmigung des Tribünenbaus durch die Behörden entlastet. Mit dieser Begründung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil einem Kläger mehr als 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Der Mann war beim Public Viewing während der Fußball-WM 2006 aus 80 Zentimetern Höhe von einer dreistufigen Tribüne gestürzt, die nicht mit Geländern abgesichert war. Er trug einen komplizierten Armbruch davon und war mehrere Monate arbeitsunfähig. (Az. I-9 U 44/10)

AFP