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News am 30.05.2012
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Rauswurf aus Arbeitslosenversicherung muss nicht angekündigt werden

Existenzgründer, die freiwillig der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beitreten, sollten für ihre Beiträge einen Dauerauftrag einrichten.

Existenzgründer, die freiwillig der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beitreten, sollten für ihre Beiträge einen Dauerauftrag einrichten. Denn nach drei Monaten Verzug fliegen sie unwiderruflich aus der Versicherung heraus; Ausnahmen lässt das Gesetz nicht zu und eine Mahnung ist nicht erforderlich, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 12 AL 2/09 R)

AFP