Existenzgründer, die freiwillig der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beitreten, sollten für ihre Beiträge einen Dauerauftrag einrichten. Denn nach drei Monaten Verzug fliegen sie unwiderruflich aus der Versicherung heraus; Ausnahmen lässt das Gesetz nicht zu und eine Mahnung ist nicht erforderlich, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 12 AL 2/09 R)