4. Januar 2013, 18:33 Uhr

Regierung plant keine Atommülllagerung im Ausland

Die Bundesregierung hat Spekulationen über eine mögliche Atommüllendlagerung im Ausland zurückgewiesen.

Die Bundesregierung hat Spekulationen über eine mögliche Atommüllendlagerung im Ausland zurückgewiesen. "Deutsche Atomabfälle sind grundsätzlich an Lager in Deutschland abzuliefern. Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin", sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums in Berlin. Hintergrund der Debatte ist ein Zeitungsbericht über eine Novelle des deutschen Atomgesetzes.

Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" legte das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein verändertes Atomgesetz vor, in dem ein Paragraf eingefügt ist, der die Endlagerung von radioaktivem Abfall oder abgebrannten Brennstäben aus Atomkraftwerken im Ausland generell ermöglicht. Damit werden die Vorgaben einer entsprechenden EU-Entsorgungsrichtlinie umgesetzt. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen.

Umweltschutzverbände und Oppositionsparteien kritisierten die Regierung scharf. Sie rüttele "ohne Not" an dem jahrzehntelang geltenden Grundsatz, den Atommüll nicht ins Ausland zu bringen, erklärte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Greenpeace forderte die Regierung auf, den Atomgesetz-Entwurf zurückzuziehen. Die SPD-Fachpolitiker Ute Vogt und Matthias Miersch warfen der Regierung vor, sie "fegt diesen Grundsatz weg" und gefährde den politischen Konsens bei der Suche nach einem Endlager mit den Bundesländern. Die Grünen-Europapolitikerin Rebecca Harms warf dieser vor, "unter dem Deckmäntelchen des Zwangs aus Brüssel die Erlaubnis zum Export von Atommüll in Drittstaaten festschreiben" zu wollen.

Regierungssprecher Steffen Seibert und der Sprecher des Umweltministeriums wiesen diese Deutungen energisch zurück. Deutschland sei europarechtlich dazu verpflichtet, diesen Passus ins Atomgesetz einzufügen, plane aber keineswegs, davon Gebrauch zu machen, betonten beide. Trotz des neuen Paragrafen gelte in Deutschland weiterhin der Paragraf 9a des Atomgesetzes, der den Vorrang für die Inlandslagerung festschreibe, sagte der Ministeriumssprecher. "Für Deutschland gilt der Paragraf 9a unverändert und grundsätzlich weiter, darum ist jeder Verdacht zurückzuweisen, man stehle sich aus der Verantwortung", sagte Seibert.

Der Sprecher des Umweltministeriums widersprach auch dem Vorwurf, die Regierung wolle die EU-Vorgabe verwässern und auf den dort explizit betonten Vorrang der Inlandsentsorgung verzichten. Die Richtlinie sei "eins zu eins" übernommen worden, sagte der Sprecher. Es werde ein Endlager in Deutschland gebaut.

Die Entsorgungsrichtlinie der EU war im Juli 2011 nach kontroversen Debatten vom EU-Ministerrat verabschiedet worden. Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf hatte zunächst ein generelles Exportverbot für radioaktiven Abfall in Drittstaaten außerhalb der EU vorgesehen. Dafür fand sich keine Mehrheit im EU-Rat, so dass Ausfuhren dorthin prinzipiell als Möglichkeit zur Entsorgung aufgenommen wurden. Das soll eine Art Rückfalloption für EU-Staaten darstellen, die auf ihrem Gebiet selbst kein geeignetes Atommüll-Endlager schaffen können.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bekräftigte unterdessen das seiner Meinung nach unumkehrbare Aus für die Atomkraft in Deutschland. Er sehe "unter keiner denkbaren politischen Konstellation die Chance auf eine Renaissance der Kernkraft in Deutschland", sagte der Minister der "Leipziger Volkszeitung" vom Freitag. Er zeigte sich überzeugt, dass es trotz des damit zusammenhängenden politischen Streits gelingen werde, bis 2030 ein nationales Endlager zu bauen.

AFP
 
 
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